AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge

§ 1 Allgemeines / Verfahren
(1) „Anzeigenauftrag" im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Für Werbung auf unseren Websites www.rundschau.de, www.gripsundco.de, www.tankstelle-magazin.de gelten andere AGB.

(2) Anzeigen im Rahmen von Abschlüssen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen.

(3) Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

(4) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.

Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

(5) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige" deutlich kenntlich gemacht.

(6) Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

(7) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

§ 2 Pflicht des Auftraggebers
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

§ 3 Zurückweisungsrecht des Verlages
(1) Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.

(2) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

§ 4 Probeabzüge
(1) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.

(2) Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeauszuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

§ 5 Ziffernanzeigen
(1) Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.

(2) Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

§ 6 Zahlungsbedingungen / Anzeigenbeleg / besondere Kosten
(1) Die Rechnung wird spätestens 5 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.

(2) Für den Fall, dass der Auftraggeber im SEPA-Verfahren per Einzugsermächtigung/ Lastschrift bezahlt, wird die Pre-Notification-Frist auf 3 Werktage vor Fälligkeit des jeweiligen Rechnungsbetrags verkürzt. Eine gesonderte Pre-Notification erfolgt nicht, wenn sich eine solche bereits aus anderen zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.?B. der Rechnung) ergibt.

(3) Der Verlag liefert separat zur Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

(4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

(5) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten

§ 7 Zahlungsverzug
(1) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist entstehen ohne Mahnung - bei Nichtkaufleuten nach erfolgter Mahnung - Verzugszinsen; dasselbe gilt bei einer Stundung. Außerdem fallen dem Auftraggeber alle durch Zahlungserinnerungen verursachten Kosten zur Last. Der Verlag ist berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Verlag behält sich vor, einen im Einzelfall höheren Schaden anstelle der Schadenspauschale geltend zu machen.

(2) Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

(3) Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag weiter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 8 Gewährleistung / Haftung
(1) Der Auftraggeber hat bei teilweise oder völlig unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Minderung oder auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Verlag, dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung und/oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertrags-(Kardinals-)pflicht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und wegen Verzugs sowie Schadensersatzansprüche von Kaufleuten sind dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden und auf die Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.

(3) Eine Haftung des Verlages wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Bei Geschäften mit Kaufleuten müssen Reklamationen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung und des Beleges geltend gemacht werden.

§ 9 Datenschutz
(1) Sämtliche von Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden wir ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erheben, verarbeiten und speichern.

(2) Ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Kaufverträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hinausgehende Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

(3) Soweit Sie weitere Informationen wünschen oder die von Ihnen ausdrücklich erteilte Einwilligung zur Verwendung Ihrer Bestandsdaten abrufen oder widerrufen wollen bzw. der Verwendung Ihrer Nutzungsdaten widersprechen wollen, steht Ihnen zusätzlich unser telefonischer Support zur Verfügung (s.u.).

§ 10 Schlichtungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher­schlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.

(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gaggenau. Ist der Kunde Verbraucher, so ist auch das Wohnsitzgericht des Verbrauchers für Streitigkeiten zuständig.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Support unter der E-Mail-Adresse medialog@medialog.de oder telefonisch unter +49 (0) 72 25 916-230

Gaggenau, September 2017

medialog GmbH & Co. KG
Amtsgericht Mannheim, HRA 521321
Umsatzsteuer-ID Nummer: DE813372273
Sitz der Gesellschaft: Gaggenau
Geschäftsführer: Christian Schikora

Persönlich haftende Gesellschafterin:
medialog Beteiligungs GmbH
Medienplatz 1, 76571 Gaggenau
Geschäftsführer: Christian Schikora
Amtsgericht Mannheim, HRB 522 459
Sitz der Gesellschaft: Gaggenau